Allgemeine Nutzungsbedingungen
I. Geltungsbereich
- Die nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für sämtliche Coworking - Leistungen der winworks GmbH & Co. KG ("winworks"), die diese gegenüber ihren Nutzern/Vertragspartnern („Kunde“) erbringt, gemeinsam auch als „Parteien“ bezeichnet.
- Der Zeitraum von Montag bis Freitag wird im Folgenden als “werktags” bzw. “Werktag” bezeichnet.
- Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden als auch an Unternehmen. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Dieser Vertrag ist wirtschaftlich vergleichbar mit einem Vertrag über die Unterkunft in einem Hotel. Sämtliche Räume bleiben unter der Kontrolle von winworks.
- Der Kunde akzeptiert, dass dieser Vertrag keine mietvertraglichen Rechte, Eigentum, Pachtbesitz oder sonstigen grundbesitzrechtlichen Ansprüche zugunsten des Kunden in Bezug auf die Räumlichkeit(en) begründet.
II. Leistungsbeschreibung
- Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen des Coworking Space der Winworks ist die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen, einer voll ausgestatteten Küche, Kaffee-Bar, WC sowie der Bereitstellung eines Meeting- und Veranstaltungsraums, im Rahmen der angebotenen Leistungen.
Die Büroarbeitsplätze sind ausgestattet mit: Tisch, Stuhl, Strom sowie W-LAN und Drucker auf Fairuse-Basis*.
- Die angebotenen Leistungen und Preise sind jederzeit einsehbar und können durch winworks mit einem Monat Ankündigung angepasst werden.
- Je nach gewähltem Tarif ist die Nutzungsmöglichkeit bestimmter Leistungen auf eine bestimmte Art der Nutzung und/oder bestimmte Zeit beschränkt. Bei Tarifen für flexible Arbeitsplätze kann keine Gewährung für die jederzeitige Verfügbarkeit von freien Arbeitsplätzen gegeben werden.
(*dies bedeutet kostenlos, jedoch wird eine ökonomische als auch ökologische Benutzung oder Verwendung erwartet)
Folgende Tarife werden angeboten:
- Tagesticket: 1 Tag Nutzungsberechtigung für einen Werktag an wechselnden Arbeitsplätzen inkl. Internetnutzung im Rahmen der Öffnungszeiten.
- 10er-Ticket: 10 Tage Nutzungsberechtigung für 10 frei wählbare Werktage innerhalb 3 Monaten an wechselnden Arbeitsplätzen inkl. Internetnutzung im Rahmen der Öffnungszeiten.
- Monatsvertrag: 21 Tage Nutzungsberechtigung für 21 aufeinanderfolgende Werktage an wechselnden Arbeitsplätzen inkl. Internetnutzung im Rahmen der Öffnungszeiten.
- Jahresvertrag: 251 Tage Nutzungsberechtigung für 251 aufeinanderfolgende Werktage an wechselnden Arbeitsplätzen inkl. Internetnutzung im Rahmen der Öffnungszeiten.
- Besprechungs- und Veranstaltungsraum: stundenweise Nutzungsberechtigung des Besprechungs- bzw. Veranstaltungsraum nach vorheriger Anmeldung (auch ganztags möglich) im Rahmen der Öffnungszeiten oder nach vorheriger Absprache zu anderen Zeiten.
- Schließfächer
III. Öffnungszeiten, Zugangsbedingungen
- Der Zugang zu den Räumlichkeiten ist nur während der Öffnungszeiten werktags (ausgenommen Feiertage) von 8:00 Uhr bis 18.00 Uhr möglich. Der Nutzer erkennt die Öffnungszeiten an. Außerhalb der Öffnungszeiten besteht die Zugangsmöglichkeit lediglich nach vorheriger Absprache.
- Die Winworks ist im Besitz eines Generalschlüssels und hat somit Zugang zu jedem Raum, um bei Bedarf (Reparaturen, Notfälle) in die entsprechenden Räume zu gelangen.
- Die Übertragung der Tickets an Dritte durch den Nutzer ist nicht gestattet.
IV. Vertragsabschluss
- Der Vertragsabschluss erfolgt schriftlich oder digital. Mit der Leistungsbuchung sichert der Nutzer zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind.
- Ein Vertrag zwischen dem Nutzer und winworks kommt erst durch Abgabe einer Buchungsbestätigung (in Form einer Rechnung) durch winworks zustande. Diese kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
- Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegeben Daten ein, so ist der Nutzer verpflichtet die Änderungen gegenüber der winworks unverzüglich mitzuteilen.
- Winworks verpflichtet sich, den Kunden Office Spaces in dem vertraglich vereinbarten Umfang an dem vereinbarten Standort bereitzustellen. In Ausnahmefällen ist winworks berechtigt, dem Kunden alternative Office Spaces in vergleichbarer Größe und Qualität am betreffenden Standort bereitzustellen. Soweit der Kunde kein Paket mit fest zugewiesenen Office Spaces oder Arbeitsplätzen, sondern mit flexiblen Arbeitsplätzen bucht (Coworking Area, Flex Desk), hängt die Zurverfügungstellung durch winworks von der Verfügbarkeit am betreffenden Standort ab.
- Konkurrenzschutz wird nicht gewährt.
V. Geldwäscheprüfung
Soweit winworks nach dem Geldwäschegesetz (GwG) zur Identifizierung des Vertragspartners, des wirtschaftlich Berechtigten und zur Feststellung des Status als politisch exponierte Person im Sinne des GwG verpflichtet ist, wird der Kunde winworks die notwendigen Unterlagen und sonstigen Informationen zu einer ordnungsgemäßen Identifizierung bzw. Feststellung zur Verfügung stellen. Diese Verpflichtung gilt auch, sobald und soweit sich der wirtschaftlich Berechtigte des Kunden bzw. dessen Status als politisch exponierte Person ändert.
VI. Preise, Zahlungsbedingungen
- Alle angegebenen Preise sind Nettopreise, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%. Diese beziehen sich nur auf die angegebene Leistung. Darüber hinausgehende Serviceleistungen sind gesondert vergütet.
- Die Nutzungsgebühr ist unmittelbar nach dem Vertragsschluss fällig. Die Gebühr ist per Überweisung zu begleichen. Die Gebühr für das Tagesticket ist sofort fällig. Die Gebühr für alle weiteren Tickets ist bis zum 3. Werktag nach Beginn fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto von winworks. Alle weiteren Vergütungen sind zu dem in der Rechnung aufgeführten Termin ohne Abzug fällig.
VII. Pflichten des Nutzers
- Der Nutzer hat den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und nach Beendigung des Mietverhältnisses ordnungsmäßig zurückzugegeben. Er haftet für jede Beschädigung und übermäßige Abnutzung, die durch einen nicht vertragsmäßigen Gebrauch verursacht wurde.
- Der Nutzer verpflichtet sich andere Nutzer in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht zu stören. Dies betrifft zum Beispiel das Unterlassen von längeren Telefonaten in Gemeinschaftsräumen, laute Unterhaltungen oder sonstige akustischen oder visuellen Störungen.
- Winworks behält sich das Recht vor, Nutzer im Falle sittenwidriger, anstößigen, gesetzeswidriger oder allgemein geschäftsschädigender Verhalten des Hauses zu verweisen.
- Der Nutzer wird die Dienste und Infrastruktur von winworks für keine der folgenden Tätigkeiten nutzen:
- Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, Schnellballsystemen, Kettenbriefen, Spam-E-Mails oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung;
- Verbreitung von beleidigenden, sittenwidrigen, pornografischen oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten innerhalb oder über die bereitgestellte Infrastruktur;
- Diffamierung, Belästigung, Missbrauch, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (insbesondere Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen oder Firmen inner- und außerhalb der Räume der Winworks;
- Bereitstellung oder Verarbeitung von Daten, die Bilder, Filme, Software oder sonstiges Material enthalten, das Gesetzen zum Schutz von geistigen Eigentum (z.B. Urheberrechte, Markenrechte, etc.) unterliegt, es sei denn, der Nutzer ist Rechteinhaber oder besitzt die Berechtigung der Verbreitung;
- Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten;
- Illegaler Down- bzw. Upload von urheberrechtlich geschützten Daten;
- Unrechtmäßige Beschaffung von Informationen von anderen Nutzern, insbesondere deren E-Mail-Adressen, ohne Zustimmung;
- Angaben von falschen Identitätsdaten.
- Winworks ist in seiner Geschäftstätigkeit versichert. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der Nutzer. Hierfür wird der Abschluss einer geeigneten persönlichen Versicherung empfohlen.
Der Nutzer weist winworks das Bestehen einer Unternehmerhaftpflicht- bzw. Haftpflichtversicherung nach.
- Das Aufstellen von mitgebrachten Möbeln, Geräten und Gegenständen ist nur mit Erlaubnis von winworks gestattet. Ausgenommen hiervon sind Laptops, Notebooks, und Tablets.
VIII. Internetnutzung
- Falls winworks dem Kunden einen Zugang zum Internet bereitstellt, ist der Kunde für Handlungen im Rahmen der Internetnutzung allein verantwortlich. Er unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen, insbesondere urheberrechtlichen Beschränkungen. Der Kunde wird dafür sorgen, dass er und sämtliche Personen, die auf seine Veranlassung hin den von winworks zur Verfügung gestellten Zugang zum Internet nutzen, hierüber informiert werden, die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere das rechtswidrige Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material zu unterlassen. Sollte winworks wegen eines Verstoßes gegen vorstehende Bestimmung oder gesetzliche Vorschriften von Dritten in Anspruch genommen werden, wird der Kunde winworks insoweit freistellen.
- Der von winworks zur Verfügung gestellte Zugang zum Internet wird von einem externen Provider betrieben. winworks hat daher auf zeitliche Verfügbarkeit und verfügbare Bandbreite keinen Einfluss. Zahlenmäßige Angaben in den Werbematerialien dienen nur der Veranschaulichung und stellen in keinem Fall ein bindendes Angebot seitens winworks dar.
- Dem Kunden ist bewusst, dass es aufgrund von Wartungen oder technischen Schwierigkeiten zu zeitweiser Nichtverfügbarkeit und verminderter Bandbreite kommen kann.
- winworks wird in seinem hauseigenen Netz im jährlichen Mittel eine Verfügbarkeit von 97% bereitstellen. Von der Berechnung der Verfügbarkeit ausgenommen sind Störungen, die ihre Ursache nicht in dem Netz von winworks und seiner Schnittstellen zu Netzen Dritter haben (z.B. höhere Gewalt, Ausfall Kommunikationsnetze Dritter, etc.) und auch nicht anderweitig von winworks zu vertreten sind.
- Der Kunde wird vor dem Hintergrund von Ziff. 2. und 3. dafür sorgen, dass er für den Fall der Nichtverfügbarkeit oder nichtausreichender Bandbreite eine Backup-Lösung bereithält (z. B. Zugang zu einem mobilen Netz), damit Schäden beim Kunden durch die Nichtverfügbarkeit oder nicht ausreichende Bandbreite verhindert werden.
- Dem Kunden ist bewusst, dass die insgesamt zur Verfügung stehende Bandbreite begrenzt ist. Um allen Kunden ein ordnungsgemäßes Arbeiten zu ermöglichen, wird der Kunde den von winworks zur Verfügung gestellten Zugang zum Internet nur für geschäftliche Zwecke nutzen. Das Streamen, der Download oder der Upload von Musik, Filmen, Live-Streams etc. ist zu unterlassen. Sollte die geschäftliche Tätigkeit des Kunden ein solches Streamen, den Download oder Upload solcher Daten notwendig machen, ist der Kunde verpflichtet, vorher mit winworks eine Lösung abzustimmen (z.B. das Buchen einer für den Kunden reservierten Bandbreite), die den anderen Kunden ein ordnungsgemäßes Arbeiten mit dem Internetzugang ermöglicht.
IX. Bauliche Veränderungen, Renovierungsmaßnahmen
- winworks ist berechtigt, Bau- und Renovierungsmaßnahmen durchzuführen, die zur Erhaltung oder zur Verbesserung der überlassenen Office Spaces und der gemeinschaftlich genutzten Flächen (Allgemeinflächen) sowohl im Innen- als auch im Außenbereich angemessen sind. winworks wird sicherstellen, dass derartige Maßnahmen mit dem Kunden einvernehmlich abgestimmt und nicht zur Unzeit erfolgen werden.
X. Hausordnung
- Die Hausordnung regelt weitere Verhaltenspflichten des Kunden und ist Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags.
XI. Gewährleistung, Haftung
- Der Kunde hat die Arbeitsplätze vor Vertragsabschluss eingehend besichtigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass die Arbeitsplätze sich in einem Großraumbüro befinden. Winworks übernimmt gegenüber dem Kunden bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes.
- In allen Fällen, in denen winworks im geschäftlichen Verkehr auf Grund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwandsersatz verpflichtet ist, haftet sie nur, soweit ihr, ihrem leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen ein Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden Dritter wird ausgeschlossen, es sei denn die Winworks fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
XII. Kündigung
- Beide Parteien können das Vertragsverhältnis zu vertraglich vorgesehen Frist ohne Angabe von Gründen kündigen. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien und für alle Fälle unberührt. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform.
- Winworks kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Dieser liegt vor, wenn der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung zweimalig in Verzug gerät oder seine vertragliche Verpflichtung in sonstiger Weise schuldhaft verletzt. Ferner, wenn die Grundlage für das Nutzungsverhältnis mit dem Kunden wegfällt (Beendigung des Hauptmietverhältnisses).
- Der Nutzer kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ihm die Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
XIII. Datenschutz
- Winworks wird die Vorschrift über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.
- Der Nutzer erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Diese Einwilligung kann der Nutzer jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der Winworks widerrufen. Winworks wird in diesem Fall die sofortige Löschung der persönlichen Daten des Nutzers vornehmen.
- Der Nutzer erklärt sich zusätzlich einverstanden, seine persönlichen Daten (mindestens Name, Geburtsdatum und Anschrift) winworks mitzuteilen, damit diese ihrer Informationspflicht dem Hauptvermieter gegenüber nachkommen kann.
- Alle Passwörter und Zugangsdaten stehen im Eigentum von winworks und müssen vertraulich behandelt werden. Keinesfalls dürfen sie an Dritte weitergegeben werden.
XIV. Schlussbestimmung
- Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag Augsburg. Es gilt deutsches Recht.
- Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Aufhebung des Vertrages müssen schriftlich vereinbart werden. Das Gleiche gilt für Zusagen, Zustimmungen, Verzichte sowie Vergleiche aller Art. Das Schriftformerfordernis kann mündlich nicht abbedungen werden. Diese Regelung gilt nicht, soweit der Kunde nach Vertragsschluss weitere Serviceleistungen hinzubestellt. Diese werden – eine entsprechende Einigung zwischen den Parteien vorausgesetzt – insbesondere ohne Auftragsbestätigung Vertragsbestandteil.
- Den Parteien sind die gesetzlichen Schriftformerfordernisse der §§ 550 Satz 1, 578 und §§ 126, 127 BGB bekannt. Sie verpflichten sich hiermit gegenseitig, auf jederzeitiges Verlangen einer Partei alle Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben, die erforderlich sind, um dem gesetzlichen Schriftformerfordernis Genüge zu tun. Dies gilt nicht nur für den Abschluss dieses Vertrages, sondern auch für alle etwaigen Nachtrags-, Änderungs- und Ergänzungsverträge und Anlagen zu diesem Vertrag. Die Parteien stimmen überein, dass die Kündigung dieses Vertrages wegen der Nichteinhaltung des Schriftformerfordernisses einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt, wenn nicht zuvor erfolglos alle zumutbaren Anstrengungen unternommen wurden, um die Schriftform des Vertrages herzustellen.
- winworks behält es sich vor, diese Bedingungen zu ändern, soweit dies für den Kunden nicht unzumutbar ist. Dies ist der Fall bei weniger gewichtigen Bestimmungen dieser Bedingungen, sofern diese Änderung nicht zu einer Umgestaltung des Vertragsgefüges insgesamt führt. Zu den gewichtigen Bestimmungen gehören insbesondere Regelungen, die die Art und den Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, die Laufzeit und die Kündigung des Vertrages betreffen. Der Kunde wird über die Änderung rechtzeitig benachrichtigt.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich jedoch, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame Bestimmung durch eine im wirtschaftlichen Ergebnis gleichwertige oder – soweit dies nicht möglich ist – annähernd gleichwertige Regelung zu ersetzen.